Erstellung Energieausweis

Der Energieausweis beschreibt  die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes und soll einen Impuls für die Energieoptimierung geben. Die unter Berücksichtigung aller Faktoren errechnete Kennzahl wird auf einer Skala mit färbigen Pfeilen dargestellt. Dieses Label bietet eine transparente Dokumentation des Standards des Gebäudes. 

 

Durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG vom 20. April 2012, BGBl. I Nr. 27/2012), der OIB-Richtlinie 6 und der bundesländerrechtlichen  Bestimmungen (z.B. O.Ö. Bautechnikgesetz, O.Ö. Bauordnung, O.Ö.  Bautechnikverordnung) ist für Gebäude nicht nur bei Neubau und umfassenden Sanierungen sondern auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung der Energieausweis Pflicht.

 

 Unsere Themen:

Neubau

Thermische Sanierung (inkl. Baubegleitung)

Vermietung und Verpachtung

Förderberatung - Hilfestellung für Förderansuchen


Unser Unternehmensbereich Energieausweis Consulting beschäftigt sich mit diesem umfassenden Thema. Nähere Informationen finden sie unter:

www.energieausweis-consulting.at