INGENIEURBÜRO FÜR BAUPHYSIK
 

Lichtimmissionsbewertung gemäß Ö-Norm O 1052

 

-Lichtimmission (Bewertung) z. B. für Sportstätten

Als Lichtimmission (auch Lichtverschmutzung genannt) bezeichnet man die störende Beeinflussung durch künstliche Lichtquellen. Sie gehört zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, die Beeinträchtigung durch Blendung bzw. störende Aufhellung  hervorrufen.

Durch richtige Anordnung der Lichtpunkte bzw. entsprechende Auswahl von beispielsweise asymmetrischen Scheinwerfern mit Blendschutzrastern kann Lichtimmission weitgehend vermieden werden.

In der ÖNORM O 1052 (Ausgabe: 15.10.2022) - Lichtimmissionen, sind die maximal zulässigen Grenzwerte strenger als in der EN-12913 für die Lichteinwirkungen auf Mensch und Umwelt angegeben.


-Beleuchtungsstärkemessung

-Leuchtedichtemessung