Sanierungskonzepte gemäß OIB-Richtlinie 6 (EU-Taxonomie)
Erstellen von Sanierungskonzepten inkl. Renovierungsausweis gemäß OIB-Richtlinie 6 und EU-Taxonomie (EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024).
Mit Beschluss der EU-Taxonomie-Verordnung durch das Europäische Parlament und des Rates im Jahr 2020 und der darauf folgenden delegierten Verordnung der Kommission 2021 liegt erstmals ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten vor. Dies um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen. Den Bewertungsmaßstab stellen die sechs Umweltziele dar:
1. Klimaschutz
2. Klimawandelanpassung
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die Verordnung ist ab 01.01.2022 anzuwenden.